Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion befasst sich schwerpunktmässig mit den Aufgabenbereichen Gesundheit, Soziales und Familie.
Sie ist zuständig für die Belange des Gesundheits- und Sozialwesens. Darunter fallen Spitalversorgung, individuelle und institutionelle Sozialhilfe (Einzelunterstützungen, Alters-, Langzeit- und Suchtbereich, Beratungsstellen). Ebenso obliegen ihr der Vollzug der Heilmittel-, der Lebensmittel- und Giftgesetzgebung, der Strahlenschutzgesetzgebung sowie die Aufsicht über die Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, die Sozialhilfetätigkeit der Gemeinden und über die medizinischen und übrigen Berufe des Gesundheitswesens.
Ausserdem ist sie zuständig für die Gesundheitsvorsorge und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Schliesslich führt sie die staatlichen Schulheime und die Sprachheilschule.